Tätigkeit
Allgemeine Informationen und Tätigkeitsschwerpunkte
Sie Sind krank, können nicht mehr arbeiten und müssen/wollen Ihre Erwerbsminderungsrente (Frührente, Erwerbsunfähigkeitsrente) beantragen?
Sie wollen Ihre Schwerbehinderung durchsetzen?
Ihnen wurde der Antrag auf Rentenleistungen abgelehnt bzw. Sie wollen oder brauchen Unterstützung bei der Antragstellung?
Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Sie möchten Ihren Rentenbescheid überprüfen lassen?
Ich vertrete und unterstütze Sie bei Ihrem
- Erwerbsminderungsrentenantrag und -verfahren
- Altersrentenantrag
- Schwerbehindertenantrag (Antrag auf Anerkennung einer Behinderung)
- Verschlechterungsantrag (Antrag auf Erhöhung des GdB)
- Weitergewährungsantrag (Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung/BU/EU)
- Widerspruchsverfahren
- Sozialgerichtsverfahren
- Berufungsverfahren/Verfahren vor dem Landessozialgericht
Prinzipien und Vorgehensweise
Rentenberater sind immer noch ein Insidertipp. Den Begriff des Rentenberaters verbinden viele verständlicherweise mit Beratung in Rentenangelegenheiten, mit Beratung zur Altersvorsorge u. ä.
Dabei umfasst meine Tätigkeit ein weit größeres Spektrum:
Neben der Antragstellung vertrete ich Sie sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klage- und
Berufungsverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten
(betreffend gesetzliche Rentenversicherung und Schwerbehindertenrecht), was
auch eine eventuell nötige mündliche Verhandlung beinhaltet.
Auf Grund der Einschränkung auf wenige Gebiete des
Sozialrechts verfüge ich hier über eine hohe Spezialisierung.
Eine engagierte Rechtsvertretung (und somit ein hoher Kanzleistandard) bedeutet für mich unter anderem:
- Ich prüfe anhand Ihrer Angaben/Befundberichte, ob die Angelegenheit Erfolg haben kann
- Der Schriftverkehr mit den Behörden erfolgt soweit möglich und sinnvoll durch mich, Sie erhalten alle wichtigen Schriftsätze in Kopie
- Ich fordere bei der Behörde regelmäßig Ihre Akte an, um zu sehen, welche medizinischen Unterlagen vorliegen, welche Kommentare enthalten sind (beispielsweise vom medizinischen Dienst) etc.
- Ein Widerspruch/eine Klage werden nicht mit 2 Sätzen pauschal begründet, sondern ausführlich, individuell und soweit möglich unter Beifügung aktueller ärztlicher Befundberichte
- Ich bespreche mit Ihnen Gutachtertermine, benenne ggf. Gutachter, prüfe die Nutzbarkeit von Befundberichten und sonstigen medizinischen Unterlagen und werde Sie evtl. auffordern, weitere qualifizierte Unterlagen beizubringen
- Permanente Fortbildung nicht nur über meinen Berufsverband sondern auch über den Deutschen Sozialgerichtstag e. V. sowie über entsprechende behördliche und medizinische Veröffentlichungen
Näheres zum Vorgehen bei Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung ("Frührente") und Verfahren hinsichtlich Schwerbehinderung ("schwerbeschädigt") finden Sie auf meinen entsprechenden Seiten.