Erwerbsminderung
Vorgehen bei Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung
Wer über einen längeren Zeitraum immer wieder krank ist wird früher oder später allein aus finanziellen Gründen gezwungen sein,
Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung (häufig auch Frührente genannt) zu stellen.
Leider werden diese Anträge - vor allem bei chronischen Schmerzpatienten (somatoforme Schmerzstörung, Fibromyalgie,
Wirbelsäulenerkrankungen, Migräne, etc.) – häufig abgelehnt. Für Laien ist oft nicht nachvollziehbar,
weshalb die Rente eigentlich abgelehnt wurde; auch hat man als kranker Mensch in der Regel nicht die
Energie, den Kampf mit den Behörden aufzunehmen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann dann fristgerecht Widerspruch eingelegt werden, zusammen mit einer sorgfältigen Begründung
des Widerspruchs.
Wird auch dieser abgelehnt, kann Klage zum Sozialgericht erhoben werden.
Gerichtsverfahren sing oftmals langwierig und aufwendig. Es werden Gutachten in Auftrag gegeben (die sehr wichtig für den Ausgang des
Verfahrens sind) und es besteht die Möglichkeit, eigene Gutachter zu beauftragen.
Für den Ausgang des Verfahrens ist es vorteilhaft,
wenn man hier über ein fundiertes know-how, Erfahrung und ein Netz von erstklassigen Fachärzten verfügt.
Deshalb ist es ratsam, sich hier professionell unterstützen und vertreten zu lassen.
Ich führe für Sie die Verfahren von „Anfang“ bis „Ende“ durch; das bedeutet, ich stelle den Rentenantrag und
führe ggf. das Widerspruchsverfahren sowie das Verfahren vor dem Sozial- bzw. Landessozialgericht.
Während der gesamten Zeit stehe ich Ihnen zur Seite, agiere aktiv gegenüber den Behörden und arbeite mit erfahrenen Fachärzten
zusammen.
Bei dieser Vorgehensweise werden Ihre ohnehin schon reduzierten Kräfte geschont, Sie haben eine Ansprechpartnerin und Ihre Chance, den Rentenanspruch durchzusetzen, ist wesentlich größer.
Beachten Sie hierbei:
Ich vertrete ausschließlich Ihre Interessen, da Sie meine Leistung bezahlen.